Veranstaltung: | 39. Bundesmitgliederversammlung von Campusgrün in Erlangen |
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Tagesordnungspunkt: | 1.1.6 Beschluss des Protokolls der 38. Bundesmitgliederversammlung |
Antragsteller*in: | Campusgrün Bundesvorstand (dort beschlossen am: 24.06.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.06.2019, 23:17 |
P Protokoll der 38. Bundesmitgliederversammlung von Campusgrün in Mainz
Antragstext
Protokoll der 38. Bundesmitgliederversammlung von Campusgrün in Mainz am 24.11.
und 25.11.2018
Samstag 24.11.2018
Ort: Landesgeschäftsstelle der Grünen Rheinland-Pfalz
Beginn um 9:44 Uhr
TOP 1 Begrüßung
Die Anwesenden werden vom Bundesvorstand begrüßt.
TOP 2 Formalia
TOP 2.1 Wahl der Redeleitung
Der Bundesvorstand schlägt Sara, Theo und Lena vor.
Wahl: einstimmig gewählt bei einigen Enthaltungen.
TOP 2.2 Wahl der Protokollant*innen
Die Sitzungsleitung schlägt Daniel vor.
Wahl: einstimmig gewählt bei einigen Enthaltungen.
TOP 2.3 Beschluss der Tagesordnung
Vorschlag des Bundesvorstandes:
1. Begrüßung
2. Formalia
2.1 Wahl der Redeleitung
2.2 Wahl der Protokollant*innen
2.3 Beschluss der Tagesordnung
2.4 Beschluss der Geschäftsordnung
2.5 Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anwesenheit
2.6 Beschluss des Protokolls der 37. Bundesmitgliederversammlung
3. Aufnahme neuer Landesverbände
4. Aufnahme neuer Gruppen
5. Bericht des Bundesvorstands
6. Aussprache zum Bericht
7. Entlastung des Bundesvorstands
8. Haushalt 2018/19
9. Wahlen Bundesvorstand
9.1 2*Sprecher*innen
9.2 Politische*r Geschäftsführer*in
9.3 Bundeschatzmeister*in
9.4 4*Beisitzer*innen
9.5 3*Bildungswerk-Vorstand (aus dem BuVo, BuVo schlägt vor)
10. Wahl 2*Rechnungsprüfer*innen
11. Anträge
11.1 Satzungsändernde Anträge
11.2 Ordnungsändernde Anträge
11.3 Inhaltliche Anträge
12. Termine
13. Sonstiges
Ergänzungsvorschlag des Bundesvorstandes: Aufnahme von
7.1 Entlastung BuVo 16/17
7.2 Entlastung BuVo 17/18
Abstimmung über die Ergänzung: einstimmig angenommen
Abstimmung über folgende geänderte Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Formalia
2.1 Wahl der Redeleitung
2.2 Wahl der Protokollant*innen
2.3 Beschluss der Tagesordnung
2.4 Beschluss der Geschäftsordnung
2.5 Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anwesenheit
2.6 Beschluss des Protokolls der 37. Bundesmitgliederversammlung
3. Aufnahme neuer Landesverbände
4. Aufnahme neuer Gruppen
5. Bericht des Bundesvorstands
6. Aussprache zum Bericht
7. Entlastung des Bundesvorstands
7.1 Entlastung BuVo 16/17
7.2 Entlastung BuVo 17/18
8. Haushalt 2018/19
9. Wahlen Bundesvorstand
9.1 2*Sprecher*innen
9.2 Politische*r Geschäftsführer*in
9.3 Bundeschatzmeister*in
9.4 4*Beisitzer*innen
9.5 3*Bildungswerk-Vorstand (aus dem BuVo, BuVo schlägt vor)
10. Wahl 2*Rechnungsprüfer*innen
11. Anträge
11.1 Satzungsändernde Anträge
11.2 Ordnungsändernde Anträge
11.3 Inhaltliche Anträge
12. Termine
13. Sonstiges
einstimmig angenommen.
TOP 2.4 Beschluss der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird ohne Änderungen einstimmig beschlossen.
TOP 2.4 Beschluss der Beschlussfähigkeit und Anwesenheit
Es sind 20 Gruppen anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Anwesende Personen und Gruppen:
Leonie Scharf Berlin Gast
Lara Volkmer Campus Grün HHU Düsseldorf Delegiert
Daniel Laps Campus Grün HHU Düsseldorf Delegiert
Tomke Appeldorn Lüneburg Gast
Fiona Wemmer Campusgrün Lüneburg Delegierte*r
Larissa Stumpe Leuphana Universität Lüneburg Delegierte*r
Dennis Pirdzuns GHG Wuppertal Delegiert
Franziska Ehrhardt GHG Stuttgart Delegierte*r
Marc Schmidt GHG Stuttgart Delegierte*r
David Scholand GHG Tübingen Delegierte*r
Naomi Mansour Albert-Ludwigs-Uni Freiburg Delegierte*r
Timo Zeimet CampusGrün Uni Hamburg Delegiert
Nadja Abd El Hafez CampusGrün Uni Hamburg Delegierte*r
Armin Günther CampusGrün Uni Hamburg Delegierte*r
Julian Knapheide Hochschule Harz Delegierte*r
Helena Post Campus Grün Oldenburg Delegierte*r
Max Wevelsiep Universität Oldenburg, CampusGrün Delegierte*r
David Dohmann Campus Grün Oldenburg Gast
Danny Behrendt Campus Grün Landau Delegiert
Sara Movahedian Campusgrün Münster Delegierte*r
Niko Südmersen Campusgrün Münster Delegierte*r
Jannik Volk Campusgrün Mainz Delegiert
Svenja Büscher JGH Mainz Gast
Madelaine Stahl CampusGrün Marburg Delegierte*r
Lena Gieseke Hochschule Stendal Delegierte*r
Marianne Böhm Grüne Hochschulgruppe Würzburg Delegiert
Chris Rettner Würzburg Delegiert
Theodor Frank Bonn Delegierte*r
Lena Engel Grüne Hochschulgruppe Bonn Delegierte*r
Bastian Paul Illesy Grüne Hochschulgruppe Jena Delegiert
Anika Schmütz TU Darmstadt Delegierte*r
Emily Braum Campus Grün Landau Delegierte*r
René Bloch OGH Oldenburg Delegierte*r
Lisa Sowa Frankfurt Delegiert
Moritz Schmitthenner Frankfurt Delegiert
Jakob Dingel Frankfurt Gast
Dennis Eisermann GHG Augsburg Delegierte*r
Matthias Weigl Passau Delegierte*r
Ida Patzelt Campusgrün Mainz Delegiert
TOP 2.6 Beschluss des Protokolls der 37. Bundesmitgliederversammlung
Das Protokoll wird einstimmig bei einigen Enthaltungen angenommen.
TOP 3 Aufnahme neuer Landesverbände
Es liegen keine Aufnahmeanträge vor.
TOP 4 Aufnahme neuer Gruppen
Die Grüne Hochschulgruppe Jena stellt sich vor.
Abstimmung: Der Aufnahmeantrag wird mit großer Mehrheit angenommen.
Der Antrag von LinksGrünVersifft von der HU Berlin wird vorgestellt.
Abstimmung: Der Aufnahmeantrag wird mit großer Mehrheit angenommen.
GO-Antrag: Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Keine Gegenrede, daher angenommen.
TOP 5+6 Bericht des Bundesvorstandes/Aussprache zum Bericht
Der Bundesvorstand berichtet von seiner Arbeit der abgelaufenen
Amtszeit.
TOP 7 Entlastung des Bundesvorstandes
TOP 7.1 Entlastung BuVo 16/17
Bericht der Rechnungsprüfung wird vorgelesen:
Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes des Haushaltsjahres 2016/2017:
Angenommen
TOP 7.2 Entlastung BuVo 17/18
Bericht der Rechnungsprüfung wird vorgelesen:
Die Rechnungsprüfung habe ich, Pascal Klons, heute, am 22. November 2018,
durchgeführt. Hierbei habe ich geprüft, ob die Beträge auf den Belegen und
Rechnungen mit den Posten in der Übersicht (Excel-Datei) übereinstimmen. Zudem
habe ich geprüft, ob alle Rechnungen/Belege für die erstatteten Gelder wie bspw.
Fahrtkosten vorhanden sind. Die Rechnungsführung ist für mich insgesamt
nachvollziehbar. Für eine Belegnummer (1232-2018 Fahrtkosten 69,50 €) fehlten
mir die Unterlagen. Ansonsten stimmten die Beträge auf den Belegen mit denen in
der Übersicht überein. Bis auf drei Ausnahmen sind alle Ausgaben durch
Rechnungen/Belege begründet. Bei den Belegnummern 1115-2018 und 1245-2018 fehlen
die Rechnungen für die Rückfahrttickets. Für 1246-2018 fehlen die Originalbelege
komplett. Die fehlenden Unterlagen/Rechnungen sollten wenn möglich noch
nachgereicht werden. Nichtsdestotrotz sind die Ausgaben auch ohne Rechnung
nachvollziehbar, weswegen ich keine Bedenken habe die Entlastung des
Bundesvorstandes zu empfehlen.
Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes des Haushaltsjahres 2017/2018:
Angenommen
TOP 8 Finanzen
Lena stellt den Haushalt des Campusgrünen Bildungswerks e.V. mit Hilfe eines
Diagramms vor. Mehrere Anwesende bemängeln, dass ein Diagramm nicht die
Aussagekraft eines Haushaltsplan hat. Lena stellt klar, dass der Haushalt des
Bildungswerks nicht der Haushalt ist über den die Mitgliederversammlung
abstimmt. Dieser wird am nächsten Tag auf der Mitgliederversammlung des
Bildungswerks, die nach Ende des Mitgliederversammlung von Campusgrün
stattfindet, abgestimmt. Der Haushalt des Bildungswerkes wird nur aus Gründen
der Transparenz vorgestellt, da ein Großteil der Finanzen des Bundesverbandes
über das Bildungswerk abgewickelt werden.
Es wird die Frage gestellt, ob Campusgrün ausreichend Mitspracherecht im
Bildungswerk hat. Antwort: Die Hälfte der Sitze im Vorstand werden aus der Mitte
des Bundesvorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt, sodass der Vorstand
des Bildungswerkes keine Entscheidung gegen den Willen des Bundesvorstandes von
Campusgrün treffen kann.
Es wird nochmal der Wunsch geäußert den Haushalt im Detail vorgelegt zu
bekommen. Diesem Wunsch kann nicht sofort gefolgt werden, aber es wird
versprochen noch im Lauf der Mitgliederversammlung dem Wunsch zu entsprechen.
GO-Antrag: Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Keine Gegenrede, daher angenommen.
TOP 9 Wahlen Bundesvorstand
TOP 9.1 2*Sprecherinnen
Tomke Appeldorn stellt sich vor.
Wahlergebnis (ja/nein/enthalten): 27/0/2
ungültige Stimmen: 1
Tomke ist damit gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Felix Schmitz stellt sich vor.
Wahlergebnis: 30/0/0
Ungültige Stimmen: 1
Felix wird gewählt und er nimmt die Wahl an.
TOP 9.2 Politische*r Geschäftsführer*in
Dennis Pirdzuns stellt sich vor.
Wahlergebnis: 29/0/2
Ungültige Stimmen: 0
Dennis ist damit gewählt und er nimmt die Wahl an.
TOP 9.3 Bundeschatzmeister*in
Lena Gieseke stellt sich vor.
Wahlergebnis: 27/0/3
Ungültig: 1
Lena ist damit gewählt und sie nimmt die Wahl an.
TOP 9.4 4*Beisitzer*innen
Ida Patzelt stellt sich vor.
Im Folgenden werden kritische Nachfragen zu Idas Engagement im ATV Silesia zu
Mainz gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kandidatur zum
Bundesvorstand mit der Mitgliedschaft einer Verbindung nach § 8 Abs. 5 der
Satzung unvereinbar ist.
Ida gibt an zwar im Wohnheim der Verbindung und an den Veranstaltungen der
Verbindung teilzunehmen, aber nicht Mitglied zu sein.
GO-Antrag: Unterbrechung der Sitzung.
Keine Gegenrede, daher angenommen.
Die Sitzungsleitung stellt fest, dass nicht abschließend geklärt werden kann, ob
Idas Kandidatur satzungsgemäß ist und daher keine Wahl zum jetzigen Zeitpunkt
möglich ist.
Auf Vorschlag der Sitzungsleitung beschließt die Mitgliederversammlung gemäß § 2
Abs. 1 alt. d) der Schiedsgerichtsordnung das Schiedsgericht anzurufen, um zu
klären, wie bei einer Kandidatur die Mitgliedschaft in einer Verbindung zu
prüfen ist und ab welchen Grad des Engagement in einer Verbindung eine
Kandidatur nicht satzungsgemäß ist.
Nadia Abd El Hafez stellt sich vor.
Wahlergebnis: 23/3/4
Ungültige Stimmen: 1
Nadia ist damit gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Danny Behrendt, Jannik Volk und Niko Südmersen stellen sich vor. Es ist nur noch
ein Platz für einen offenen Beisitzer frei.
Wahlergebnis:
Danny: 16
Jannik: 9
Niko: 6
Danny ist damit gewählt und er nimmt die Wahl an.
TOP 9.5. 3*Bildungswerk-Vorstand (aus dem BuVo, BuVo schlägt vor)
Felix, Dennis und Lena werden vom BuVo vorgeschlagen und sollen in den
Bildungswerk-Vorstand entsandt werden.
Wahlergebnis:
Dennis: 24/0/1
Felix: 25/0/0
Lena: 23/1/1
Ungültige Stimmen: 4
Alle nehmen die Wahl an.
TOP 10 Wahl 2*Rechnungsprüfer*innen
Lara Volkmer und Bastian Illesy stellen sich vor.
Wahlergebnis:
Lara: 21/1/3
Basti: 23/0/2
Ungültige Stimme: 4
Beide sind damit gewählt und nehmen die Wahl an.
TOP 11 Anträge
TOP 11.1 Satzungsändernde Anträge
Es liegen keine satzungsändernden Anträge vor.
TOP 11.2 Ordnungsändernde Anträge
Es liegen keine ordnungsändernden Anträge vor.
TOP 11.3 Inhaltliche Anträge
Antrag A5: Numerus Clausus: die Not muss ein Ende finden (Bundesvorstand,
beschlossen am 24.11.2018)
Antrag wird vom Bundesvorstand eingebracht.
Es wird eine neue Version vorgeschlagen, die den alten Antrag ersetzt.
Dies wird von den Antragsteller*innen übernommen.
Abstimmung: Der geänderte Antrag (A5NEU3) wird angenommen.
Antrag A1: Solidarität mit den um ihre Verfasstheit kämpfenden
Studierendenschaften (CampusGrün Uni Hamburg, beschlossen am 29.10.2018)
Der Antrag wird von Achim eingebracht.
Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Abstimmung: Der Antrag wird angenommen.
Antrag A2NEU: Gegen jeden Neoliberalismus! (CampusGrün Uni Hamburg, beschlossen
am 29.10.2018)
Der Antrag wird von Achim eingebracht.
<Änderungsanträge>
Änderungsantrag Ä1 zu A2NEU angenommen.
Justus zieht seinen Änderungsantrag zurück, um zwei neue zu stellen.
Änderungsantrag 1 von Justus abgelehnt.
Änderungsantrag 2 von Justus abgelehnt.
Abstimmung über A2NEU: Antrag wird angenommen.
Antrag A3NEU9: Digitalisierung studieren: Mit grünen Ideen in die Zukunft!
(CampusGrün Landesverband Baden-Württemberg, beschlossen am 25.11.2018)
Der Antrag wird vom Landesverband Baden-Württemberg eingebracht.
<Änderungsanträge>
Änderungsantrag Ä1 zu A3NEU8: abgelehnt
Änderungsantrag Ä2 zu A3NEU5: wird von den Antragsstellenden übernommen
Änderungsantrag Ä4 zu A3NEU6: übernommen
Änderungsantrag Ä5 zu A3NEU7: übernommen
Änderungsantrag Ä3 zu A3NEU8: zurückgezogen
Neuer Änderungsantrag von Daniel: übernommen
Abstimmung über A3NEU9: Antrag wird angenommen.
GO-Antrag: Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Keine Gegenrede, daher angenommen.
TOP 8 Finanzen (Fortführung)
Der Haushalt soll auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Im Anhang findet sich die Präsentation inklusive des Haushaltsplans 2018 und dem
Entwurf für 2019.
TOP 4 Aufnahme neuer Gruppen (Fortführung)
Die Campus Grün Oldenburg und die Offene Gründe Hochschulgruppe Oldenburg
stellen sich vor.
Antrag von Dennis von der Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 2 Satz 3 Gebrauch zu
machen und zwei Gruppen einer Hochschule zuzulassen.
Begründung: Die Mitglieder der Mitgliederversammlung sind nicht in der Lage
anhand der vorliegenden Informationen zu entscheiden, welche Gruppe eher
aufzunehmen ist.
GO-Antrag auf geheime Abstimmung.
Stellungnahme des Bundesverbandes: Der Bundesvorstand spricht sich dafür aus,
weder beide Gruppen unter der Ausnahmeregelung aufzunehmen, noch eine der beiden
Gruppen zum jetzigen Zeitpunkt einzeln aufzunehmen.
Abstimmung: Der Antrag auf Aufnahme unter der Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 2
Satz 3 der Satzung wird abgelehnt.
Abstimmung über die beiden Mitgliedsanträge.
GO-Antrag auf geheime Abstimmung.
Keiner der beiden Anträge kann die absolute Mehrheit auf sich vereinen. Damit
sind beide Anträge abgelehnt.
Auf Vorschlag von Dennis beschließt die Mitgliederversammlung gemäß § 2 Abs. 1
alt. a) das Schiedsgericht anzurufen, um zu klären, inwieweit der Vorwurf an
Campus Grün Oldenburg antisemitisches Verhalten an den Tag zu legen und der
Vorwurf an die Grüne Hochschulgruppe Oldenburg inaktiv zu sein zu treffen.
Die Mitgliederversammlung beschließt, den Bundesvorstand von Campusgrün
aufzufordern die Durchsetzung der Namensrechte des Verbandes gegenüber
Mitgliedgruppen zu prüfen.
TOP 11.3 Inhaltliche Anträge
Antrag A4NEU: Position von Campusgrün zur Europäischen Union und europäischen
Hochschulnetzwerken (Bundesvorstand Campusgrün, beschlossen am 07.11.2018)
Der Antrag, sowie die beiden Globalalternativen Ä2 (Theo Frank, GHG Bonn; Ben
Seel, GHSG Frankfurt am Main) und Ä3 (Armin Günther, CG-Hamburg) werden
eingebracht.
Die Sitzungsleitung schlägt folgende Abstimmungsreihenfolge vor: Ä3, Ä2,
Ursprungsantrag. Kein Widerspruch.
Änderungsantrag Ä3 abgelehnt.
Änderungsantrag Ä2 angenommen.
Weitere Abstimmungen entfallen durch die Annahme von Ä2.
TOP 12. Termine
Campusgrün Hamburg bietet Veranstaltungen zum Thema Ökosozialismus an. Weitere
Infos folgen.
TOP 13. Sonstiges
Ende der Versammlung um 15:45 Uhr.
Mainz, 25.11.2018
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Daniel Laps
Anhang mit beschlossenen Anträgen und
Änderungsanträgen
A1: Solidarität mit den um ihre Verfasstheit kämpfenden Studierendenschaften
(angenommen)
(Antragssteller: CampusGrün Uni Hamburg, beschlossen am 29.10.2018)
Demokratie ist keine abstrakte Idee, sondern benötigt zu ihrer Realisierung
kritische Individuen, die sich mit gesellschaftlichen Verhältnissen
auseinandersetzen, sie analysieren und gegen Missstände vorgehen. Campusgrün
zeigt sich solidarisch mit den U-AStA-Strukturen und studentischen Initiativen
in Bayern und unterstützt Kampagnen zur Wiedereinführung der dortigen Verfassten
Studierendenschaften. Campusgrün erklärt sich darüber hinaus solidarisch mit
allen anderen Studierendenschaften, die gegen rechte Kräfte um den Erhalt ihres
Mandats kämpfen müssen. Studentische Selbstorganisation, das allgemeinpolitische
Mandat und die Finanzautonomie der Studierendenschaft sind notwendige
Bedingungen für demokratische Universitäten. Für eine sinnvolle bundesweite
Vernetzung unterstützt Campusgrün ausdrücklich auch den freien zusammenschluss
von student*innenschaften (fzs).
Die Verfasste Studierendenschaft wurde als Reaktion auf die 68er-Bewegung und
das verstärkte Eingreifen in allgemeinpolitische Auseinandersetzungen für ein
menschenwürdiges Leben für alle in Bayern 1973 abgeschafft und vier Jahre später
in Baden-Württemberg. In den damals CDU/CSU-geführten Bundesländern wurde zur
Begründung der Entdemokratisierung von Hochschulen der Mythos bemüht, es gelte,
einen linksterroristischen "Sumpf" auszutrocknen. Dass es ein Angriff auf die
Meinungsfreiheit und die demokratischen Grundwerte ist, kritische Stimmen auf
diesem Weg zum Schweigen zu bringen, ignorierten die damaligen Regierungen.
Ebenso, dass die Studierendenvertretungen nach dem Zweiten Weltkrieg in
Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung von Universitäten mit dem Ziel
geschaffen wurden, wieder demokratische Strukturen in Deutschland aufzubauen.
Denn jedes System kann nur dann ein demokratisches sein, wenn es in all seinen
Instanzen demokratisch organisiert ist. Auf das Verhältnis von Staat und
Universität bezogen ist dies besonders relevant, da Universitäten einen
Bildungsauftrag zu erfüllen und Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu
finden haben. Um solche Probleme durch demokratische Prozesse erfassen,
analysieren und bearbeiten zu können, bedarf es selbstverständlich einer
demokratisch legitimierten und gesetzlich verankerten Vertretung der größten
Mitgliedergruppe einer Universität durch eine Verfasste Studierendenschaft. Es
überrascht nicht, dass die Entscheidungen von 1973 und 1977 unter den beiden
Ministerpräsidenten Alfons Goppel, einem ehemaligen Mitglied der SA und der
NSDAP, bzw. Hans Filbinger, einem ehemaligen NS-Marinerichter, fielen.
Seit dieser Zeit haben Studierende permanent auf dieses undemokratische
Missverhältnis hingewiesen. Denn nur unabhängige, selbstorganisierte und
demokratische Verfasste Studierendenschaften bieten die Bedingungen für eine
umfassende Vertretung der Interessen der Studierenden und gute Bedingungen für
die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung von Universitäten. Es
müssen überall die Bedingungen hergestellt werden, die politischen, sozialen und
kulturellen Belange der Studierenden innerhalb der Universität und nach außen
repräsentieren zu können. So ist z.B. die Finanzautonomie notwendig, um
handlungsfähig zu sein und nicht, wie beispielsweise in Bayern, auf geringe
finanzielle Mittel, die durch die Universitätsleitung gönnerhaft und unter
Abgleich mit den eigenen Interessen je im Einzelfall "bewilligt" werden,
abhängig zu sein. Dafür ist das allgemeinpolitische Mandat wesentlich. Konflikte
an Hochschulen entstehen nie im luftleeren Raum, sondern sind Ausdruck von
gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Deshalb sind sie auch nicht davon
losgelöst zu betrachten, sondern müssen kontextualisiert und politisch entlang
gesellschaftlicher Konfliktlinien diskutiert werden. Wir fordern deshalb freie
Meinungsäußerung für unabhängige Verfasste Studierendenschaften, um politische
Handlungsfähigkeit herzustellen und zu sichern! Hochschulpolitik als
Gesellschaftspolitik ist ganz akut notwendig, das zeigen auch die neuen
Autoritäts-Maßnahmen in Bayern und Baden-Württemberg. So ist das CSU-
Polizeigesetz 2018 auch dadurch möglich geworden, dass es in Bayern keine
organisierte und Verfasste Studierendenschaft und damit weniger Raum für
progressive politische Organisierung gibt. Insgesamt brauchen wir Universitäten,
in denen die gesellschaftlichen Verhältnisse analysiert und kritisiert werden,
damit gemeinsam eine soziale, gerechte Alternative zum neoliberalen Status Quo
entwickelt und durchgesetzt werden kann.
Um beispielsweise zu Akkreditierung Stellung zu nehmen, muss die Möglichkeit
gegeben sein, sich frei und kritisch damit auseinanderzusetzen, Konzepte und
Alternativen zu entwickeln und in die gesamtgesellschaftlichen Verhältnisse zu
kontextualisieren. Besonders effektiv kann dies durch den vorhandenen
Zusammenschluss im fzs erfolgen. Denn, wenngleich hochschul- und
bildungspolitische Entwicklungen sich teilweise auf Länderebene abspielen, ist
gerade dann eine einordnende Vernetzung sinnvoll, um sich auf andernorts bereits
erkämpfte Fortschritte berufen zu können. Zudem ist beispielsweise eine Analyse
und Einschätzung des fzs von bundesweiten Neuerungen, wie der 2017 in Kraft
getretenen Ausweitung des Mutterschutzgesetzes auf Studentinnen, deutlich
effizienter, als wenn diese von allen Studierendenschaften je einzeln erstellt
werden müsste. Auch zu sozialen Themen ist die Organisation von bundesweiten
Kampagnen sinnvoll, wie beispielsweise in der fzs-Kampagne gegen Wohnraummangel
(2018).
Die Notwendigkeit politisch handlungsfähiger Studierendenschaften, welche sich
aktiv für die Verbesserung der Studienbedingungen wie für die Bearbeitung
sozialer Probleme einsetzen, drückte sich in den zahlreichen jahrelangen
Protesten und Forderungen zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft
aus - mit streckenweisem Erfolg: Bedingt durch den Bildungsstreik von 2009/2010
musste die Grün-Rote Landesregierung in Baden-Württemberg dem Druck der
Studierenden nachgeben und führte die Verfasste Studierendenschaft dort 2012
wieder ein. Der Verfassten Studierendenschaft wurde im baden-württembergischen
LHG § 65 (4) zugesprochen: "Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die
Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr." Ein Recht, das in dieser
Explizitheit mit der Reform 2017 - wiederum auf Verlangen der CDU - gestrichen
wurde. Kurz darauf wurden 2017 zudem Studiengebühren für Ausländer*innen
eingeführt.
Doch drastischer noch ist die Lage in Bayern, wo eine Verfasste
Studierendenschaft noch immer nicht wieder eingeführt wurde. Dies macht sich für
dort Studierende unmittelbar finanziell bemerkbar, unter anderem durch die
deutschlandweit studierendenunfreundlichsten Semestertickets. Auch werden dort
beispielsweise Studierende, die ihr 10. Bachelorsemester überschreiten,
zwangsexmatrikuliert. Die Studierenden- und Bildungsproteste waren in Baden-
Württemberg ausschließlich durch die finanzielle Unterstützung und Solidarität
der Verfassten Studierendenschaften, unter anderem auch durch die Hilfe des
Dachverbandes fzs, möglich. Ebenfalls waren viele studentische Projekte nur mit
deren Unterstützung realisierbar, wie zum Beispiel die Organisierung des
festival contre le racisme, lady*feste und Demo-Material. Diese Hilfe muss
weiterhin den Studierendeninitiativen in Bayern zukommen.
Auch in Nordrhein-Westfalen sind die bereits erkämpften hohen Standards - eine
Viertelparität sowie eine Zivilklausel sind dort im Hochschulgesetz verankert -
weiterhin umkämpft. Seit der schwarz-gelben Regierungskoalition wird jetzt auch
dort von konservativ-neoliberaler Seite versucht, die Errungenschaften einer
progressiven VS durch eine Hochschulgesetzänderung völlig zunichte zu machen. So
sollen neben Viertelparität und Zivilklausel auch gesetzlich verankerte,
verhältnismäßig gute Beschäftigungsbedingungen für Mitarbeiter*innen an
Hochschulen abgeschafft und Studiengebühren für Ausländer*innen eingeführt
werden. So soll das kritische Potential von Universitäten und Verfassten
Studierendenschaften unterdrückt werden. In der harten Bekämpfung durch rechte,
konservative und neoliberale Regierungen und politischer Akteur*innen zeigt sich
die Wirksamkeit der Arbeit der Verfassten Studierendenschaften für
Demokratisierung, Allgemeinwohlorientierung und kritischer Aufklärung an
Hochschulen und in der Gesellschaft. Dass diese notwendige Arbeit Verfasster
Studierendenschaften weitergeführt und weiter ausgebaut werden kann, geht uns
alle etwas an - überall in Deutschland und über die Bundesrepublik hinaus!
A2NEU: Gegen jeden Neoliberalismus! (angenommen)
(Antragssteller: CampusGrün Uni Hamburg, beschlossen am 24.11.20)
Der Neoliberalismus wurde zwischen den 70er- und 90er-Jahren vorherrschend und
löste damit den " Korporatismus" aus der Nachkriegszeit ab, der auf eine
keynesianische Wirtschaftspolitik setzte.1 Kennzeichnend für den Neoliberalismus
sind ein Marktradikalismus, die Feindschaft gegenüber dem Sozialstaat und ein
Begriff von "Freiheit" bzw. Liberalismus, der allein auf die Freiheit von
staatlichen Zwängen ("negative" Freiheit) setzt und nicht auf die ermöglichende
bzw. "positive" Freiheit, also der, die materielle Ressourcen bereitstellt, die
den Menschen eine möglichst freie Entfaltung ihrer Selbst ermöglichen würde.
Spätestens seit der Finanzkrise 2009, in der das Scheitern des politischen
Marktradikalismus deutlich wie nie zuvor geworden ist, kann sich kein
ernsthafter Politiker mehr politisch als "neoliberal" outen. In weiten Teilen
der gesellschaftlichen Linken grenzt man sich gerne vom Neoliberalismus ab. Dass
der Begriff verbrannt ist, hat aber noch längst nicht dazu geführt, dass die
jahrzehntelang vorherrschende neoliberale Politik wieder abgewickelt wurde. So
sind zum Beispiel die Hartz-Gesetze nach wie vor in Kraft, die Vermögenssteuer
immer noch nicht wiedereingeführt, die Universitäten werden immer mehr zu
Unternehmen zur Produktion von "Humankapital" und die Vermögenskonzentration
nimmt immer weiter zu. Das Problem besteht sehr wesentlich darin, dass es der
gesellschaftlichen Linken nicht gelungen ist, über die formelle Abgrenzung vom
Label "neoliberal" hinauszukommen.
Als zentrale Elemente der weiteren anti-neoliberalen Auseinandersetzung fassen
wir:
Der Mythos vom Antagonismus zwischen wirtschaftlichem Wachstum und
Vollbeschäftigung einerseits und Sozialem, Umverteilung und guten Löhnen
andererseits:
Der Neoliberalismus behauptet, ein flexibler und deregulierter Arbeitsmarkt mit
geringen Lohnkosten für die Unternehmen und wenig Umverteilung (z.B. in Form von
Unternehmensbesteuerung) würden zu niedriger Arbeitslosigkeit und gutem
wirtschaftlichem Wachstum führen. Das ist jedoch falsch. Das wesentliche Hemmnis
für Wachstum ist in entwickelten Volkswirtschaften nicht die Tatsache, dass
Unternehmen zu wenig Geld hätten, um investieren, Forschen und Leute einstellen
zu können - sondern, dass sie das nur dann auch tun werden, wenn die damit
verbundene Ausweitung der Produktion sich auch lohnt. Und das wiederum ist nur
dann gegeben, wenn die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, die hauptsächlich von
den Masseneinkommen abhängt, ausreichend wächst. Höhere Löhne und mehr
Umverteilung führen also in Wahrheit zu weniger Arbeitslosigkeit, mehr Wachstum
und mehr technologischem Fortschritt (allerdings weniger Reichtum für Reiche).
Davon unabhängig ist durchaus in Frage zu stellen, ob wirtschaftliches Wachstum
ein immer sinnvolles Ziel ist. (Ä1 von Sara Movahedian, CG Münster, angenommen)
Der Mythos, dass Sparen gut und Schulden böse seien:
Der Neoliberalismus verallgemeinert die Beobachtung, dass Sparsamkeit für
einzelne Privathaushalte langfristig ökonomischen Wohlstand bedeutet, auf
gesamte Volkswirtschaften (Analogie der "schwäbischen Hausfrau"). Erstens können
Volkswirtschaften nicht als ganze sparen, Vermögen und Schulden summieren sich
immer zu null. Zweitens: Wenn Unternehmen sich verschulden, um zu investieren,
wenn Privathaushalte sich verschulden, um zu konsumieren oder wenn Staaten
Schulden aufnehmen, um zu investieren oder sozial umzuverteilen, nützt dies der
wirtschaftlichen Entwicklung. Die einzige Möglichkeit, als Volkswirtschaft mehr
zu sparen als auszugeben, ist, wenn das Ausland sich verschuldet - das kann
allerdings, im Hinblick auf Eurokrise und Arbeitslosigkeit in den
südeuropäischen Staaten, keine Lösung sein.
Konkurrenzideologie; Glorifizierung des Wettbewerbs; "There is no such thing as
society"
Der Neoliberalismus propagiert, dass die Prinzipien, nach denen der Wettbewerb
zwischen Unternehmen im Kapitalismus funktioniert, also Profitstreben, Effizienz
und Egoismus, ebenfalls sinnvolle Prinzipien für die gesellschaftlichen
Verhältnisse zwischen Menschen und Gruppen von Menschen bis hin zu Staaten sei.
Damit wird der Vereinzelung von Menschen, dem Niedrigsteuerwettbewerb zwischen
Staaten, der "marktkonformen Demokratie", der Inkaufnahme bestehender
Ungleichheit, der Ökonomisierung aller Lebensbereiche und der Behauptung, in der
Politik ginge es um die Durchsetzung von Einzelinteressen, das Wort geredet.
Jede linke Organisierung oder überhaupt die Überzeugung davon, dass es ein
Allgemeininteresse gibt, wird dadurch infrage gestellt. In Wahrheit ist der
Mensch ein gesellschaftliches Wesen, und auch unser Wohlstand wird nicht durch
Individuen geschaffen, die sich konkurrenzhaft gegen andere durchzusetzen,
sondern durch gesellschaftlich organisierte Arbeitsteilung.
Leistungsträger*innenideologie
Der Neoliberalismus propagiert, dass individueller Wohlstand die Folge von
besonderer Leistungsbereitschaft und umgekehrt Armut die Folge von "Faulheit"
sei. Damit wird verschleiert, dass der Kapitalismus, insbesondere in seiner
derzeitigen Form, extrem ungleiche Voraussetzungen für Menschen bedeutet
(insbesondere zum Beispiel Erbschaften) - und außerdem, dass der Kapitalismus
nicht nur ein ökonomisches, sondern ein Herrschaftsverhältnis ist. Damit wird
die extreme Ungleichheit, die der Kapitalismus produziert, als gerecht
vermarktet und außerdem jede Maxime für die individuelle Lebensführung, die
nicht das Streben nach ökonomischem Reichtum ist, als "Faulheit" diffamiert.
Aber auch die Bestrebung einiger Teile der gesellschaftlichen Linken,
"Chancengleichheit" zu realisieren, ist letztlich eine Annahme und keine
Verwerfung der Leistungsideologie - behauptet sie doch, dass alles gerecht sei,
wenn nur alle benachteiligten Menschen empowert würden, bis sie die gleichen
Startvoraussetzungen haben (wann immer das im Kapitalismus sein soll), nur damit
sie danach wieder die Ellenbogen gegeneinander ausfahren können.
Es wird deutlich: Der Neoliberalismus war als Ideologie extrem erfolgreich.
Viele Begriffe, Argumentationen und Konzepte, die in der politischen Debatte
verwendet werden, sind neoliberal geprägt und verfestigen falsche Vorstellungen
über gesellschaftliche Realitäten. Solange diese Mythen nicht
gesamtgesellschaftlich verworfen werden, ist es schwer bis unmöglich, den
gesellschaftlichen Diskurs wieder echt nach links zu verschieben - und nicht
zuletzt dadurch erst wieder wirkungsvoll handlungsfähig gegen den aktuellen
Erfolg von Rechten zu werden.
Campusgrün setzt sich konsequent für den Abbau sozialer und ökonomischer
Ungleichheit ein. Dies beinhaltet auch die Rechtfertigung dieser Ungleichheit
durch eine vorgebliche ökonomische Notwendigkeit als ideologisch zu demaskieren.
Wir sprechen uns gegen eine Konkurrenzideologie aus, die zur Vereinzelung von
Menschen, zu Ungleichheit und der Ökonomisierung aller Lebensbereiche führt.
Stattdessen wollen wir die Gemeinschaft in den Vordergrund stellen und
solidarische und gemeinwohlorientierte Wirtschaftsformen finden.
Campusgrün beschließt,
1. der neoliberalen Ideologie entschieden den Kampf anzusagen. Zur neoliberaler
Ideologie gehört für uns im speziellen auch, wie oben beschrieben, der "Trickle-
down"-Mythos, die Sparsamkeits-, Konkurrenz-, Leistungsträger*innenideologie und
die Feindschaft gegenüber dem politischen Prozess und seinen Institutionen.
2. sich dem mit der neoliberalen Ideologie einhergehenden Sozialabbau, der
fortschreitenden Privatisierung und Ökonomisierung der Daseinsvorsorge (z.B.
Bildung, Pflege, Wohnen) sowie der Schuldenbremse (Ä2 von Justus Heuer, GHG
Jena, soll gestrichen werden, abgelehnt) entgegen zu stellen und für materielle
Verbesserungen zu kämpfen. Das schließt insbesondere angemessene Löhne,
solidarisches Wirtschaften und ein gutes Leben für alle ein.
3. grundsätzlich alle, insbesondere die in 1. benannten, neoliberalen Konzepte
und Begriffe2, mit denen sie im politischen Diskurs konfrontiert ist, als solche
zu benennen, über die dahinterliegenden Mythen aufklärt und scharf als
Ungleichheitsideologie verurteilt.
1 Siehe weiterführende Literatur zur Geschichte des Neoliberalismus, ua.: Schui,
Helmut: Die Krise des Wohlfahrtsstaates durch unsachgemäße Politik: Die
politische Vorbereitung des Neoliberalismus. In: Schui et al.: Wollt ihr den
totalen Markt? – der Neoliberalismus und die extreme Rechte, Droemersche
Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München 1997, S.45-52.
2Zum Beispiel: die „schwäbische Hausfrau“; die Behauptung, man könne „über seine
Verhältnisse leben“; die Behauptung, bei Lohnerhöhungen würde Arbeitslosigkeit
entstehen; die moralische Einteilung in „gut/schlecht“ für Sparsamkeit und
Verschuldung; dass Staaten nicht mehr ausgeben könnten, als sie einnehmen; die
Glorifizierung der Exportabhängigkeit (und damit des Niedriglohnsektors)
Deutschlands
1 Siehe weiterführende Literatur zur Geschichte des Neoliberalismus, ua.: Schui,
Helmut: Die Krise des Wohlfahrtsstaates durch unsachgemäße Politik: Die
politische Vorbereitung des Neoliberalismus. In: Schui et al.: Wollt ihr den
totalen Markt? - der Neoliberalismus und die extreme Rechte, Droemersche
Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München 1997, S.45-52.
2 Zum Beispiel: die "schwäbische Hausfrau"; die Behauptung, man könne "über
seine Verhältnisse leben"; die Behauptung, bei Lohnerhöhungen würde
Arbeitslosigkeit entstehen; die moralische Einteilung in "gut/schlecht" für
Sparsamkeit und Verschuldung; dass Staaten nicht mehr ausgeben könnten, als sie
einnehmen; die Glorifizierung der Exportabhängigkeit (und damit des
Niedriglohnsektors) Deutschlands.
Digitalisierung studieren: Mit grünen Ideen in die Zukunft! (angenommen)
(Antragsstellerinn: CampusGrün Baden-Württemberg, beschlossen am 25.11.2018)
#digital Die Digitale Revolution ist in vollem Gange und dabei, alle unsere
Lebensbereiche zu verändern. Als Verband grüner und grün-alternativer
Hochschulgruppen ist es unser Anliegen, dass die digitale Zukunft nachhaltig,
sozial und partizipativ gestaltet wird.
Wir fordern die Hochschulen bundesweit dazu auf, die Digitalisierung nicht nur
als technisches Phänomen aufzufassen, sondern ihre gesellschaftlichen
Auswirkungen in den Fokus von Bildung und Forschung zu stellen und öffentlich zu
diskutieren.
Von den Regierungen von Ländern und Bund fordern wir, nicht nur Standort- und
Wirtschaftspolitik zu betreiben, sondern die Digitalisierung so zu leiten, dass
sie zum Vorteil aller Menschen gereicht.
#nachhaltig Wir erkennen an, dass die Digitalisierung Chancen im Bereich der
Energieeffizienz bietet und damit zu einer grünen Ökonomie beitragen kann,
möchten aber darüber hinaus das Prinzip der Suffizienz betonen. Digitalisierung
bedeutet nicht automatisch ein Mehr an Nachhaltigkeit, da Effizienzgewinne allzu
oft ökologisch schädlich reinvestiert werden ('Rebound-Effekt', vgl. Lange &
Santarius, 2016). Für die sozial-ökologische Transformation bedarf es immer noch
einer Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie unserer Lebensstile,
die von einer regulierten Digitalisierung begleitet werden kann. Bei der
Verwendung energieintensiver Technologien wie dem Schürfen von Kryptogeld
sollten Nutzen und Umweltkosten kritisch gegeneinander abgewogen werden.
#langlebig Die Nutzungsdauern technischer Geräte, insbesondere von Smartphones,
sind zu kurz. Die Obsoleszenz von Geräten durch die Veröffentlichung von
Nachfolgemodellen oder nicht kompatibler Software muss unterbunden werden. Wir
fordern deshalb, dass Hardware reparierbar und recyclebar sein muss.
Hersteller*innen müssen gesetzlich verpflichtet werden, Ersatzteile anzubieten.
Mobilfunkverträge, die die regelmäßige Anschaffung eines neuen Smartphones
beinhalten, sollen verboten werden. Betriebssysteme und Software müssen
abwärtskompatibel sein, sodass die Geräte länger nutzbar bleiben.
#fair Die Digitalisierung darf nicht auf dem Rücken der Länder des globalen
Südens ausgetragen werden, sondern soll zur Entwicklung in ärmeren Regionen
beitragen. Bei der Produktion von Hardware ist auf die Verwendung nachhaltiger
und unter fairen Bedingungen gewonnener Rohstoffe zu achten. Durch die
Produktion verursachte ökologische und soziale Kosten müssen internalisiert
werden. Für die erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit sind ein
niedrigschwelliger Technologie- und Wissenstransfer vonnöten. #effizient Die
Rechen- und Speicherkapazitäten von Computern nehmen kontinuierlich zu, doch
leider wird die Software gleichzeitig langsamer und speicheraufwendiger
("Wirth's law", vgl. Niklaus Wirth: "A Plea for Lean Software"). Wir fordern
dazu auf, in der Softwareentwicklung folgende Prinzipien zu lehren: 1.
Effizienz. Schnelle Algorithmen reduzieren den Energieverbrauch. 2. Suffizienz.
Unnötige Funktionen verlangsamen die Geräte unnötigerweise. 3. Modularität.
Nutzer*innen sollen entscheiden können, welche (neuen) Funktionen sie
installieren möchten. 4. Kompatibilität. Software muss auf Geräten
funktionieren, die mehrere Jahre alt sind. Nach Ende des Supports sollen
Softwarehersteller den Quellcode öffentlich machen, sodass die Open Source-
Community die Software weiterentwickeln und warten kann.
#neutral Das Arpanet, der Vorgänger des heutigen Internets, war ein
Zusammenschluss von Forschungseinrichtungen. Damit das Internet auch in Zukunft
im Sinne der Forschung und der Verbraucher*innen genutzt werden kann, fordern
wir die Hochschulen auf, sich für den Erhalt der Netzneutralität einzusetzen.
Diese impliziert eine offene, freie Nutzung und Meinungsäußerung und ermöglicht
somit die gesamtgesellschaftliche Teilhabe an wissenschaftlichen Forschungen und
Ergebnissen, sowie die Erleichterung globaler Vernetzung und Organisation. Darin
darf sie nicht eingeschränkt werden (wie es seit Kurzem in den USA der Fall ist,
wo private Netzbetreiber Nutzungsgebühren für bestimmte Websites verlangen
können), da so selbstbestimmter Erkenntnisgewinn verhindert werden würde. Damit
ist die Netzneutralität ein wichtiger Stützpfeiler der Demokratie.
#vernetzt Um Monopolbildung vorzubeugen, fordern wir Standards für die
Interoperabilität von Chatdiensten und sozialen Netzwerken. Dies würde die
verschlüsselte Kommunikation zwischen Nutzer*innen verschiedener Anbieter
ermöglichen, wie es bei E-Mail und SMS bereits möglich ist.
#transparent Dem Trend, immer mehr für Menschen bedeutende Entscheidungen von
größtenteils intransparenten Algorithmen treffen zu lassen, wollen wir
entgegenwirken. Die Algorithmen auf der Basis historischer Daten entscheiden zu
lassen, kann zur Verfestigung rassistischer und sexistischer Benachteiligungen
führen, wenn bspw. in der Vergangenheit Ausländer*innen und Frauen* bei
Bewerbungsverfahren und Kreditvergaben benachteiligt oder verdächtigt wurden
Straftaten begangen zu haben. Unternehmen fordern wir auf, ihre Algorithmen
offen zu legen, um diese menschenfreundlich zu gestalten. Auch hier geht es
darum, ethische Maßstäbe von Gleichstellung und sozial Gerechtem bestimmend
werden zu lassen. Dies ist nur möglich, wenn sie nicht von Interessen der
Großkonzernen dominiert, sondern staatlich überprüft werden! Die Hochschulen
sollen an einer verbesserten Interpretierbarkeit und Zugänglichkeit von schwer
durchschaubaren Modellen forschen, um einen kritischen Blick auf sie zuzulassen
und an einer Verhinderungen von Diskriminierungsformen zu arbeiten.
#gestaltend Durch die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeits- und
Lebenswelt einen enormen Transformationsprozess erfahren, durch den viele Berufe
in Zukunft an gesellschaftlicher Relevanz verlieren werden. Diese Entwicklung
stellt eine erhebliche Herausforderung für die sozialen Sicherungssysteme dar,
bietet aber auch die Chance für mehr soziales Engagement und Mitbestimmung der
breiten Zivilbevölkerung. Um diesen Wandel aktiv zu gestalten, müssen Politik
und Hochschulen alternative Möglichkeiten der Einkommenssicherung wie das
bedingungslose Grundeinkommen in Reallaboren erforschen, um sie für den
öffentlichen Diskurs zugänglich zu machen und für alle Gesellschaftsmitglieder
durchzusetzen. Zusätzlich müssen sie Programme zur interdisziplinären
Zusammenarbeit fördern, um gemeinsam nachhaltige Zukunftsmodelle weiter zu
entwickeln - z.B. die progressive Nutzung der Digitalisierung, um den sechs-
Stunden-Tag für alle zu verwirklichen. Für die Realisierung solcher in die
Gesellschaft wirkender Forschung bedarf es einer staatlichen Ausfinanzierung des
Hochschul- und Bildungssektors.
#gleich Wir sehen in der starken Unterfinanzierung und der daraus folgenden
Ungleichverteilung in universitären Strukturen ein strukturelles Problem,
welches es konsequent anzugehen gilt. Wir wollen die Orientierung an den
Sustainable Development Goals (SDGs) stärken: Angefangen im universitären
Kontext, um von da aus aktiv in die Gesellschaft wirken zu können. Wir sehen
soziale Ungleichheiten hierbei in der gesellschaftlichen Struktur als Problem
des auf Konkurrenz basierenden, neoliberalen System des Arbeitsmarktes.
Orientiert an SDG 5 "Gender Equality" und SDG 10 "Reduced Inequalities" fordern
wir deshalb die Beendung der Priorisierung von Geschlecht, Herkunft etc. bei der
Besetzung von Verantwortungsposten, z.B. durch die verstärkte Frauen*-Förderung
in den MINT-Fächern. An die Landesregierungen richten wir die Forderung,
Technik- und Informatikunterricht flächendeckend verpflichtend einzuführen,
damit schon Schüler*innen notwendiges Interesse und deren Bedeutung im
Voranschreiten des "digitalen Zeitalter" vermittelt werden kann. Dadurch kann
aktiv die Motivation entwickelt werden, als mündige, bewusste Bürger*innen die
Welt positiv zu gestalten.
#demokratisch Im digitalen Zeitalter muss die Medienkompetenz stärker ins
Zentrum von Schul- und weiterführender Bildung gerückt werden. Wir fordern, dass
online verfügbare Informationen und direktere Kommunikationswege zu
Entscheidungsträger*innen die Demokratie stärken. Zugleich muss eine wirksame
Strategie für den Umgang mit Fake News und Hatespeech im Internet gefunden
werden. Insbesondere muss den Echokammern in sozialen Netzwerken
entgegengearbeitet werden. Ein erster Schritt wäre, Nutzer*innen wieder selbst
die Kontrolle darüber zu überlassen, welche Inhalte sie sehen möchten, statt von
Algorithmen personalisierte Auswahlen zu treffen. Dazu ist eine verlässliche,
langfristige und nachhaltige Ausfinanzierung notwendig.
#privat Die Spionage durch Nachrichtendienste und Aggregation und Auswertung
persönlicher Daten durch Konzerne hat in den letzten Jahrzehnten ungeheuerliche
Ausmaße angenommen. Wir fordern Hochschulen auf, Konzepte zu entwickeln, wie
weltweiter Datenschutz funktionieren und der Überwachung ein Ende gesetzt werden
kann.
#friedlich Künstliche Intelligenz bringt nicht nur Vorteile, sondern kann auch
gegen Menschen eingesetzt werden. Um globalen Frieden durch Wissenschaft zu
fördern (SDG 16: Peace), fordern wir deshalb eine allgemeingültige, ernsthafte
Zivilklausel für alle Hochschulen in der Bundesrepublik, sowie deren
transparente Kontrolle durch unabhängige Gremien. Autonome Waffen und den
wissenschaftlichen Beitrag zu Kriegen lehnen wir grundsätzlich ab und streiten
in Konsequenz dessen, für die ständige Diskussion von politischen und
philosophischen Fragestellungen in allen Studiengängen: z.B. mithilfe eines
Ethikkodex in der Informatik und fächerübergreifenden Veranstaltungen zu Themen
wie "Frieden" und "Künstliche Intelligenz". Wissenschaft muss sich verstärkt
ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und ihrem praktischen Bezug bewusst
werden!
#vorausschauend Die von technischen Neuerungen ausgehenden Gefahren können von
harmlos bis zum existenziellen Risiko für die Menschheit reichen. Deshalb sehen
wir die Notwendigkeit einer verstärkten Forschung im Bereich der
Technikfolgenabschätzung. KI-Cluster sollten mit einem Lehrstuhl für die
Untersuchung existenzieller Risiken ausgestattet werden (beispielsweise nach dem
Vorbild des "Centre for the Study of Existential Risk" in Cambridge), das
insbesondere im Bereich "AI Safety" forschen soll.
#innovativ Innovative Konzepte und partizipative Ansätze wie die OpenSource- und
CreativeCommons-Bewegung bewerten wir als konstruktiv und sehen darin die
Chance, die Digitale Revolution "bottom up” zu gestalten. Dies würde bspw. dazu
verhelfen, Datensätze öffentlich zugänglich zu machen. Dabei geht es um
veröffentlichte wissenschaftliche Messdaten, welche unter eine offene Lizenz
gestellt werden sollten. Dadurch könnten alle Interessierten diese Daten
selbstbestimmt nutzen und damit z.B. Anwendungen entwickeln oder Forschung
betreiben, die dem Allgemeinwohl dient. Auch im Konzept von "Open Universities",
die Lehrveranstaltungen und Lehrmaterial über das Internet auch nicht-
eingeschriebenen Bürger*innen zugänglich machen, sehen wir als emanzipatorischen
Aspekt an. Hochschulen und Studierendenschaften sollten daher Studierende und
Forschende dazu aufrufen, bei OS und CC mitzumachen, um gesamtgesellschaftliche,
zeitgenössische Souveränität voranzubringen, selbst verstärkt Open-Source-
Software einzusetzen und Medien unter CC-Lizenzen zu veröffentlichen.
#DieZukunftBeginntJetzt #DigitalAnpacken #DigitalStudieren
Literatur:
Lange, S., & Santarius, T. (2016). Drei Fragen zum transformativen Potenzial der
Digitalisierung: Wolf oder Wollmilchsau?. Ökologisches Wirtschaften-
Fachzeitschrift, 31(3), 23-24.
A4NEU: Position von Campusgrün zur Europäischen Union und europäischen
Hochschulnetzwerken (nicht angenommen)
(Antragsstellerinn: Bundesvorstand, beschlossen am 07.11.2018)
Die Europäische Union hat es geschafft nach dem Grauen und der Zerstörung des
Zweiten Weltkrieges eine friedliche multilaterale Ordnung zwischen den
europäischen Staaten zu etablieren und weitgehenden Wohlstand in der
Nachkriegszeit zu schaffen. Mittlerweile ist sie mehr als nur eine
Wirtschaftsgemeinschaft oder ein Friedensprojekt, sondern auch eine
Wertegemeinschaft, die auf den Werten, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,
Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte fußt. Jedoch spiegeln sich
diese Werte nicht konsequent in der EU-Politik und ihren Institutionen wider,
außerdem werden soziale und ökonomische Ungleichheiten innerhalb und zwischen
den Mitgliedstaaten tendenziell immer größer und effektive gemeinsame
Anstrengungen gegen den Klimawandel lassen auf sich warten. Dabei wird es nur
einer demokratischen, solidarischen und starken Union möglich sein, mit
Problemen und Zukunftsfragen wie der Klimakrise, Digitalisierung, sozialen
Ungleichheiten, deregulierten Finanzmärkten und mächtigen Großkonzernen
umzugehen und gleichzeitig als Garant für Demokratie und Menschenrechte
einzutreten und nationalistischen und illiberalen Backslashs entgegenzutreten.
Für eine demokratische, solidarische und starke Europäische Union
Die Wahrung der Menschenrechte muss auch für die Grenz- und Migrationspolitik
der EU gelten. Anstatt dass seit Jahren zehntausende Menschen vor den Grenzen
der EU im Mittelmeer ertrinken, auf dem Weg dorthin verdursten oder versklavt
werden, müssen sichere Fluchtwege geschaffen werden. Gleichzeitig dürfen nicht
die Flüchtlinge durch Kooperationen mit autokratischen Herrschern brutal
bekämpft werden, was nebenbei auch undemokratische Strukturen stärkt und eine
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung hemmt und damit zur prekären Lage der
Flüchtlinge beiträgt, sondern Fluchtursachen wie ethnische und politische
Konflikte oder extreme Armut. Die momentane Handels- und Agrarpolitik und die
Rüstungsexporte tragen ebenfalls nicht dazu bei, dass die EU als Garant für
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit in der Welt auftritt oder sich für
Ökologie und Klimaschutz einsetzt.
Die unsolidarische Sparpolitik in der Eurokrise hat soziale Ungleichheiten und
das Misstrauen in die Europäischen Institutionen und die Demokratie verstärkt.
Soziale Sicherungssysteme können in Ländern wie Griechenland keinen angemessenen
Lebensstandard mehr ermöglichen, die (Jugend-)arbeitslosigkeit ist auf einem
Rekordhoch angelangt und es fehlen Investitionen in die öffentliche
Infrastruktur. Die EU muss zeigen, dass sie auch eine Solidargemeinschaft ist
und mit gemeinsamen Investitionen Arbeitslosigkeit senken, Bildungschancen
erhöhen und der sozialen Sicherungssysteme eine ausreichende Finanzierung
ermöglichen. Unterschiedliche Regionen in der EU müssen einen ähnlichen
Lebensstandard und Bildungs- sowie Arbeitsmarktperspektiven bieten.
Transferleistungen könnten langfristig im Rahmen einer gemeinsamen Fiskal-,
Wirtschafts- und Sozialpolitik realisiert werden. Auf der internationalen Ebene
könnte sie damit veranschaulichen, wie der neoliberalen Globalisierung
staatliche Regulierung und Demokratie folgen kann. Jedoch gibt es auch noch
innerhalb des politischen Systems der EU vielfältige demokratische Defizite.
Obwohl die Europäische Union Merkmale eines Staates aufweist, herrscht zwischen
den Institutionen kein ausreichendes System von checks and balances: Die
Regierungen der Mitgliedstaaten sind über den Rat der EU, den Europäischen Rat
und auch innerhalb der Kommission über das Ausschusssystem der Komitologie
überproportional an Gesetzgebung- und -durchführung beteiligt. Nationale
Interessen, oftmals von starken Staaten wie Deutschland, stehen damit einer
solidarischen Zusammenarbeit entgegen, z.B. bei Fragen einer europäischen
Arbeitslosenversicherung oder einer gemeinsamen Energiepolitik. Des Weiteren
fehlt dem Europäischen Parlament das Initiativrecht im ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren und die Zusammensetzung der Kommission hängt immer noch
nicht wirklich vom Ausgang der EU-Wahlen ab. Es braucht eine gänzlich dem
Parlament verantwortliche Kommission, denn die Legitimation und Accountability
der Kommission muss verstärkt werden, auch um deren Arbeit und Funktion
transparenter und verständlicher zu machen. Im Zuge der Eurokrise wurde der
Handlungsspielraum der Eurogruppe auf Kosten der nationalen Parlamente
erweitert, das Europäische Parlament braucht als Ausgleich dafür in Zukunft
hierbei stärkere Mitspracherechte. Für ein stärkeres EU-Parlament im
Institutionengefüge benötigt auch dieses eine stärkere Legitimation. Dessen Wahl
darf nicht mehr als „second order election“ wahrgenommen werden. Für eine
Europäisierung der Wahlen braucht es langfristig einen europaweiten
(politischen) Diskurs, echte europäische Parteien und Nachrichten.
Transnationale Wahllisten und ein europäisches Wahlrecht können erste Schritte
auf dem Weg dorthin sein.
Gleichzeitig sind die Grundfesten der EU bedroht: Rechtspopulistische- und
extreme Parteien werden immer stärker und sind Teil von Parlamenten und
Regierungen. Sie stellen nicht nur die multilaterale Zusammenarbeit innerhalb
der EU-Institutionen infrage, sondern auch Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
die Menschenrechte. Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Antifeminismus
haben Hochkonjunktur. Die EU darf diesen Prozessen nicht tatenlos zuschauen.
Dabei reicht es nicht nur mit Strafen zu drohen, sondern es bedarf einer
grundlegenden Vertiefung und Demokratisierung der Europäischen Institutionen und
ihrer Politiken, um die Vorteile einer geeinten und starken EU konkret zu zeigen
und transparenter zu machen. Dabei geht es nicht um die Entstehung eines
zentralisierten, europäischen Super-Staates, sondern um die Verlagerung von
Kompetenzen in denjenigen Politikfeldern, in denen eine supranationale
Zusammenarbeit von Vorteil ist. Für einen echten Politikwechsel braucht es aber
eine europäische Solidargemeinschaft, in der europäische Interessen die
nationalen überwiegen und in der auf europäischer Ebene über
Politikentscheidungen und nach den besten Kompromissen gestritten wird und nicht
innerhalb von Mitgliedstaaten auf Kosten anderer Ländern oder der EU. Die
Grundlage dafür ist die Festigung einer gemeinsamen europäischen Identität.
Dieser stehen jedoch nationale gesellschaftliche Diskurse, Sprachbarrieren und
gemeinsame kulturelle Bezugspunkte im Weg. Europäische Hochschulnetzwerke können
richtig umgesetzt einen kleinen Teil dazu beitragen, diese Barrieren abzubauen
und die Menschen zwischen den Nationalstaaten näher zusammen zu bringen.
Europäische Hochschulnetzwerke als Institutionen europäischer Gemeinschaft und
als Garanten von Wissenschaftsfreiheit und studentischer Selbstverwaltung
Europäische Hochschulnetzwerke bieten neben dem Erasmus Programm die Chance, den
zwischenstaatlichen studentischen und fachlichen Austausch zu intensivieren und
vor allem stärker zu institutionalisieren. Neben den unterschiedlichen
Lehrangeboten und Forschungsprojekten, rücken auch die Student*innen enger
zusammen, lernen andere europäische Regionen und neue Freud*innen kennen,
knüpfen Kontakte, gründen vielleicht transnationale Netzwerke und
Organisationen, entwickeln ihre fremdsprachlichen Fähigkeiten weiter und bauen
damit kulturelle und sprachliche Barrieren ab. Nach der Etablierung der vier
Freiheiten des Binnenmarktes kann für die Studierenden ein neues Gefühl
innereuropäischer Mobilität und Zusammengehörigkeit entstehen, das (kleine)
Teile ganzer Generationen prägen würde. Zumindest diese Bevölkerungsgruppe wäre
sich damit einer europäischen Identität jenseits der nationalstaatlichen stärker
bewusst und hätte den Gedanken und das Gefühl in einem europäischen Raum
gemeinsam zusammenzuleben stärker verinnerlicht.
Außerdem können europäische Hochschulnetzwerke als Garanten von
Wissenschaftsfreiheit und studentischer Selbstverwaltung inmitten von autoritär
und anti-demokratisch regierten Ländern wie Ungarn oder Polen auftreten. Die
dortigen Politiken bedrohen nicht nur die freiheitliche Gesellschaft, sondern
auch die Freiheit in der Wissenschaft, z.B. durch die Diskreditierung und das
Verbot der Gender Studies. Der Austausch über Hochschulnetzwerke würde dem
entgegentreten. Zwar lassen sich Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit dadurch
nicht komplett verhindern und Sanktionen und Verurteilung dieser Prozesse wären
weiterhin notwendig, es würde Forscher*innen und Student*innen jedoch
ermöglichen, zumindest teilweise ihren Studien weiterhin nachzugehen und sich
einfacher zu solidarisieren. Daneben würde eine starke studentische
Selbstverwaltung zwischen den Hochschulen, im gleichen Umfang wie für normale
Hochschulen, d.h. mit Finanzautonomie und einem weit gefassten politischen
Mandat, für eine bessere europäische Vernetzung und Organisation sorgen, die
nicht nur gegenüber den Hochschulen studentische Interessen vertreten würde.
Eine studentische Selbstverwaltung im Geiste von 1968 bedeutet auch das
kritische Hinterfragen herrschender Machtverhältnisse und die Schaffung von
Diskussions- und Protesträumen. Dies ist ein wichtiger Teil einer lebendig
politischen Zivilgesellschaft als elementarer Bestandteil der liberalen
Demokratie. Deshalb bedeutet die Ermöglichung und die Förderung studentischer
Selbstverwaltung direkt und indirekt auch die Förderung der liberalen
Demokratie. Dies käme nicht nur der Förderung demokratischer Strukturen gleich,
sondern auch einer Europäisierung dieser und des politischen Diskurses in diesem
Kontext.
Für breite und ausreichende Finanzierung statt europäischer Exzellenzinitiative
und für Chancengerechtigkeit statt Elitenprojekte
Das Konzept der europäischen Hochschulnetzwerke birgt jedoch einige Gefahren,
nämlich gegenüber einer breit und ausreichend finanzierten Hochschullandschaft
und gegenüber der Chancengerechtigkeit beim Zugang zur höheren Bildung. Durch
den Zusammenschluss von wettbewerbsfähigen und gut finanzierten Hochschulen zu
europäischen Netzwerken und die Förderung dieser durch weitere Mittel der EU
würden sowieso schon attraktive Hochschulen als „Leuchttürme“ finanziert und
gefördert werden. Das würde andere Hochschulen weiter abhängen, deren Regionen
schwächen und ökonomische und infrastrukturelle Ungleichheiten zwischen ihnen
schlimmstenfalls noch verstärken. Im Gegenteil wäre es wichtig, dass die
finanzielle Unterstützung für europäische Hochschulnetzwerke breit aufgestellt
für ausreichende und qualitativ hochwertige Lehr-, Studien- und
Forschungsangeboten mit besseren Betreuungsrelationen, Arbeitsbedingungen und
einer (digitalen) Infrastruktur sorgen würde. Es ist zu diskutieren, inwiefern
Hochschulen der European High Education Area außerhalb der EU in die
Finanzierung mit eingebunden werden, auch wenn deren Staaten nicht in den EU-
Haushalt einzahlen und Mitglieder der EU sind. Des Weiteren ist es für die
Etablierung von europäischen Hochschulnetzwerken notwendig, dass die Hochschulen
keine hohen finanziellen Nachteile haben oder übermäßig administrativ belastet
werden. Die EU-Kommission müsste hier entsprechend in der Lage sein, die
Hochschulen bei dem Zusammenschluss beratend zu unterstützen. Die Finanzierung
der Netzwerke über z.B: den EU-Haushalt ist neben dem europäischen
Forschungsprogramm auch eine Chance, die z.T. ineffizienten nationalen
Forschungsprogramme besser zu bündeln. So könnten neben dauerhaften Professuren,
Stellen im Mittelbau und Infrastrukturmaßnahmen auch Forschungsvorhaben
finanziert werden. Die Förderungskriterien sollten danach gestaltet werden,
inwiefern beispielsweise gesellschaftliche Herausforderungen, wie Klimawandel
und Digitalisierung (inklusive Fragen von Ethik und ökologischer Effizienz bzw.
Effektivität), behandelt werden. Die Unterstüzung von Rüstungs- oder
Grenzschutz-Forschung ist dabei abzulehnen. Kultur-, Geistes- und
Sozialwissenschaften und darin kritische und plurale Ansätze sollten außerdem in
die Förderungen eingebunden werden.
Das Ziel, möglichst allen potentiellen Studierenden eine Hochschulbildung zu
ermöglichen, muss auch nach der Etablierung von europäischen Netzwerken für die
involvierten Hochschulen gelten. Die Netzwerke müssten so ausfinanziert werden,
dass keine höheren Zugangsvoraussetzungen gelten. Um eventuelle Sprachbarrieren
abzubauen, die dann zu Schwierigkeiten bei der Zulassung führen könnten, sollte
es beispielsweise schon vor Semesterbeginn ein Angebot an Sprachkursen geben.
Des Weiteren darf der Wechsel zwischen den Hochschulen keine größere finanzielle
oder zeitliche Belastung darstellen, sodass auch alle Studierenden die Chance
dazu haben. Eine Art europäisches BaföG könnte dafür eingeführt werden, das u.a.
explizit den Wechsel zwischen den Hochschulstandorten finanziell unterstützt. Um
ähnliche Studienbedingungen europaweit zu schaffen, sollte eine finanzielle
Unterstützung über die EU langfristig in allen Hochschulen, unabhängig von den
Netzwerken, eingeführt werden. Weiterhin ist für die Etablierung der
grenzüberschreitenden Hochschulnetzwerke auch eine Anpassung der Semesterzeiten
zwischen den Ländern notwendig.
Abels, Gabriele (2018): Legitimität, Legitimation und das Demokratiedefizit der
Europäischen Union, in: Becker P., Lippert B. (eds) Handbuch Europäische Union.
Springer VS, Wiesbaden, 1-18.
Habermas, Jürgen (2014): Warum der Ausbau der Europäischen Union zu einer
supranationalen Demokratie nötig und wie er möglich ist, in: Leviathan 42, 524-
538.
Wessels, Wolfgang (2016): The European Council. London, New York: Palgrave
Macmillan Education (The European Union series).
Ä2 zu A4NEU: Position von Campusgrün zur Europäischen Union und europäischen
Hochschulnetzwerken (angenommen)
(Antragssteller: Theo Frank (GHG Bonn), Ben Seel (GSHG Frankfurt am Main)
Die Idee eines geeinten Europas ist die Lehre aus Jahrhunderten der Kriege,
Ausbeutung und Unterdrückung. Der daraus entstandene Geist sollte den Beginn
eines friedlichen, gerechten und freien Kontinents darstellen. Diese Vision
möchte Campusgrün endlich verwirklicht sehen. Wir streiten für ein Europa des
21. Jahrhunderts!
Spätestens seit der Finanzkrise ist klar, dass ein soziales und geeintes Europa
bisher nicht geschaffen werden konnte. Die Chance auf Regulierung der
europäischen Wirtschaftsordnung zugunsten der Demokratie und Menschlichkeit
wurde verpasst, seitdem wurden Grenzregime verschärft und neue innereuropäische
Konflikte geschaffen.
Die unsolidarische Sparpolitik in der Eurokrise hat soziale Ungleichheiten
verstärkt. Soziale Sicherungssysteme können in Ländern wie Griechenland keinen
angemessenen Lebensstandard mehr ermöglichen, die (Jugend-)arbeitslosigkeit ist
auf einem Rekordhoch angelangt und es fehlen Investitionen in die öffentliche
Infrastruktur. Die EU muss zeigen, dass sie eine Solidargemeinschaft ist und mit
gemeinsamen Investitionen Arbeitslosigkeit senken, Bildungschancen erhöhen und
der sozialen Sicherungssysteme eine ausreichende Finanzierung ermöglichen.
Unterschiedliche Regionen in der EU müssen einen ähnlichen Lebensstandard und
Bildungs- sowie Arbeitsmarktperspektiven bieten. Transferleistungen könnten
langfristig im Rahmen einer gemeinsamen Fiskal-, Wirtschafts- und Sozialpolitik
realisiert werden. Auf der internationalen Ebene könnte sie damit
veranschaulichen, wie der neoliberalen Globalisierung staatliche Regulierung und
Demokratie folgen kann. Jedoch gibt es auch noch innerhalb des politischen
Systems der EU vielfältige demokratische Defizite. Doch ein Europa der Zukunft
muss ein Europa der Demokratie sein.
Die Europäische Kommission und der Rat sind für uns keine ausreichend
demokratisch legitimierten Gremien. Für uns sind politische Interessen keine
Interessen von Nationen, sondern von Menschen. Das Europäische Parlament (EP)
als das demokratisch legitimierte Gremium: Nach wie vor fehlt dem Europäischen
Parlament das Initiativrecht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und die
Zusammensetzung der Kommission hängt immer noch nicht wirklich vom Ausgang der
EU-Wahlen ab. Es braucht eine gänzlich dem Parlament verantwortliche Kommission,
denn die Legitimation und Accountability der Kommission muss verstärkt werden,
auch um deren Arbeit und Funktion transparenter und verständlicher zu machen. Im
Zuge der Eurokrise wurde der Handlungsspielraum der Eurogruppe auf Kosten der
nationalen Parlamente erweitert, das Europäische Parlament braucht als Ausgleich
dafür in Zukunft hierbei stärkere Mitspracherechte.
Die Wahrung der Menschenrechte muss auch für die Grenz- und Migrationspolitik
der EU gelten. Anstatt, dass seit Jahren zehntausende Menschen vor den Grenzen
der EU im Mittelmeer ertrinken, auf dem Weg dorthin verdursten oder versklavt
werden, müssen sichere Fluchtwege geschaffen werden. Gleichzeitig dürfen nicht
die Flüchtlinge durch Kooperationen mit autokratischen Herrschern brutal
bekämpft werden, was nebenbei auch undemokratische Strukturen stärkt und eine
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung hemmt und damit zur prekären Lage der
Flüchtlinge beiträgt, sondern Fluchtursachen wie ethnische und politische
Konflikte oder extreme Armut. Die momentane Handels- und Agrarpolitik und die
Rüstungsexporte widersprechen der behaupteten Rolle der EU als Garant für
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit in der Welt.
Rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien werden immer stärker und sind
Teil von Parlamenten und Regierungen. Sie stellen nicht nur die multilaterale
Zusammenarbeit innerhalb der EU-Institutionen infrage, sondern auch Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte. Rassismus, Antisemitismus,
Antiziganismus und Antifeminismus haben Hochkonjunktur. Die EU darf diesen
Prozessen nicht tatenlos zuschauen. Dabei reicht es nicht nur mit Strafen zu
drohen, sondern es bedarf einer grundlegenden Vertiefung und Demokratisierung
der Europäischen Institutionen und ihrer Politiken, um die Vorteile einer
geeinten und starken EU konkret zu zeigen und transparenter zu machen. Dabei
geht es nicht um die Entstehung eines zentralisierten, europäischen Super-
Staates, sondern um die Verlagerung von Kompetenzen in denjenigen
Politikfeldern, in denen eine supranationale Zusammenarbeit von Vorteil ist. Für
einen echten Politikwechsel braucht es aber eine europäische
Solidargemeinschaft, in der auf europäischer Ebene über Politikentscheidungen
und nach den besten Kompromissen gestritten wird und nicht innerhalb von
Mitgliedstaaten auf Kosten anderer Länder oder der EU. Fortschrittliche Kräfte
kämpfen dafür bereits in der EU und sind wesentlich für vergangene Erfolge im
Umweltschutz und Durchsetzungen der Menschenrechte verantwortlich.
In dieser umkämpften Situation findet auch Macrons Vorstoß für supranationale
Universitäten statt. Hier schließt sich Campusgrün dem freien zusammenschluss
von student*innenschaften [1] und der European Students Union [2] in der Kritik
an, denn durch die künstliche Verknappung der Grundfinanzierung herrscht eine
permanente Konkurrenz zwischen marktförmigen, also unternehmerischen
Universitäten. Durch die wettbewerbsförmige Vergabe von Geldern staatlichen oder
privaten Drittmitteln wird so eine vertikale Differenzierung von Hochschulen bis
dato vor allem innerstaatlich durchgesetzt. Die Konsequenz sind einerseits
wenige besser finanzierte Exzellenzuniversitäten (oder sogar nur bestimmte
Fachbereiche) und viele weiterhin massiv unterfinanzierte. Vor allem aber findet
in allen Hochschulen eine Ausrichtung an die Erwartungen der Drittmittel-
Geber*innen und damit eine Mainstreamisierung statt, die der Wissenschaft ihren
kritischen Stachel, und damit ihre bedeutendste gesellschaftliche Funktion
zieht.
Auf der Europa-Ebene besteht eine weitere Ebene der Differenzierung über die
sehr unterschiedlichen Finanzierungssituationen staatlicher Universitäten und
damit auch über die Zugangsmöglichkeiten. So ist eine soziale Öffnung in
Deutschland teilweise erkämpft wurden und bis heute umkämpft, in anderen Staaten
bleiben Hochschulen weiterhin einigen, wenigen Menschen vorbehalten. Die
europäische Austeritätspolitik verschlechtert die Finanzierungsituation in allen
Mitgliedsstaaten weiter. In dieser Situation wollen die Vorantreibenden des
Netzwerks Europäischer Universitäten eine Wahrnehmung eines fortschrittlichen
Charakters verbreiten. De facto sind die Vorschläge für europäische
Universitäten eine weitere Verschärfung der jetzigen Situation, die die
Leuchtturm-Unis der einzelnen Mitgliedsstaaten in Konkurrenz untereinander und
gegen die anderen Universitäten führen soll. So können einzelne Europa-
Universitäten in einer systematisch unterfinanzierten und Drittmittel-abhängigen
Hochschullandschaft nicht Orte demokratischer Partizipation, emanzipatorischer
Bildung und kritischer Forschung sein. Erst die bedarfsgerechte
Grundfinanzierung aller europäischen Universitäten kann diesen neuen Typus von
Universitäten hervorbringen, die in wirklich freier Kooperation die solidarische
Forschung an gemeinsamen Problemstellungen gestalten. Diese Möglichkeit bietet
ein enormes Potential an produktiver Wissenschaft, für das es an allen
Universitäten zu streiten lohnt - nicht zuletzt indem lokale Bündnisse gegen die
deutsche und europäische Steuer- und Austeritätspolitik gegründet werden.
Weiterhin gilt es hierfür die Ungleichheit an der Universität und weltweit durch
eine internationalistische Ausrichtung zurückzudrängen: Einerseits indem wir an
unseren Universitäten die Selbstorganisierung von Ausländer*innen unterstützen,
und den Kampf gegen die gegen sie gerichteten Repressionen als spezifischen Teil
unseres allgemeinen Kampfes für eine soziale Universität, für eine allgemeine
Studierendenvergütung, für ein gebührenfreies Studium und für ein inklusives
Studium verstehen.
Mit diesem Programm streben wir als Campusgrün, ausgehend von den Hochschulen
Europas an, den europäischen Geist für ein wirklich friedliches, gerechtes und
freies Europa zu verwirklichen.
Ä3 zu A4NEU: Position von Campusgrün zur Europäischen Union und europäischen
Hochschulnetzwerken (nicht angenommen)
(Antragssteller: Armin Günther, CG-Hamburg)
Um die Europäischen Union ranken viele Mythen. Sie gilt als Friedensgründung und
Bollwerk gegen rechte Tendenzen. Die Werte Demokratie, Menschenrechte und
Frieden sind, laut Eurobarometer, die von Europäer*innen am häufigsten genannten
europäischen Werte (35-38%).1 Die Geschichte der EU ist aber eine deutlich
widersprüchlichere. Der Bundesverband Campusgrün erarbeitet deswegen zur
Europawahl eine differenzierte Position, die mit diesen Mythen aufräumt und eine
alternative Entwicklung der EU vorschlägt und setzt sich für deren Umsetzung
ein.
Europa war bis dato immer nur eine Schein-Gemeinschaft zur Umsetzung
verschiedener Partialinteressen. Am kooperativsten war die europäische
Entwicklung in zwei Projekten - dem Kapitalismus und dem Kolonialismus.
Dass die EU seitjeher als Friedensgründung gilt, ist Ideologie, die wesentlich
die knallharten Interessen hinter allen europäischen Integrationsprozessen2
verschleiern soll: Während die europäischen Widerstandskämpfer*innen und KZ-
Überlebende wirklich für eine friedliche Entwicklung der Welt kämpften, wurde
„europäisch“ längst wieder das konkurrenzhafte Geschäft fokussiert und nach
außen offene Angriffskriege (Algerien, Angola und Mozambik) geführt. Schon in
den 20er Jahren wurden dazu in der Weimarer Republik Konzepte einer europäischen
Wirtschaftsunion erarbeitet, die deutsche Kapital- und Expansions- Interessen
stützen sollte. Nach Gründung der EU wurde dieser Traum zumindest für das
Kapital umgesetzt: bis heute ist die deutsche Industrie der Hauptnutznießerin
der Union. Exportstaaten profitieren besonders von einer starken Währung und
einem zollfreien Binnenmarkt. Anderer sind die Verlierer*innen: Staaten die
schon strukturell unterfinanziert und industriell schlecht entwickelt in die EU
gekommen sind, sind vor allem Absatzmarkt für deutsche Produkte und die Herkunft
“günstiger“ Arbeitskräfte.
Andererseits ist Europa umkämpft, Fortschrittliche Kräfte kämpfen in der EU für
die Europa-weite Solidarität sowie die Umsetzung von Grundrechten und
Umweltschutz. Spätestens seit der Kapitalismuskrise 2008 und den darauffolgenden
Austeritätspolitiken und der Militarisierung nach außen steckt auch Europa in
einer tiefen Krise. Überall organisieren sich Bewegungen für eine humane
Einrichtung Europas und der Welt, zum Beispiel Podemos in Spanien. Gleichzeitig
nehmen faschistoide Kräfte wie Salvini, Kurz und Orban enorm an Stärke zu. Die
neoliberale Politik von May, Macron und Merkel, die den akutellen Status Quo
verteidigt, verliert weiter an Rückhalt.
In dieser Konfliktdimension und Situation findet auch Macrons Vorstoß für
supranationale Universitäten statt, der nur eine starke EU vortäuscht. Hier
schließt sich Campusgrün dem Freien Zusammenschluss von Student*innenschaften in
der Kritik an, denn durch die künstliche Verknappung der Grundfinanzierung
herrscht eine permanente Konkurrenz zwischen marktförmigen, also
unternehmerischen Universitäten. Durch die wettbewerbsförmige Vergabe von
Geldern (staatlichen oder privaten Drittmitteln) wird so eine vertikale
Differenzierung von Hochschulen bis dato vor allem innerstaatlich durchgesetzt.
Die Konsequenz sind einerseits wenige besser finanzierte Leuchtturm-
Universitäten (oder sogar nur Fachbereiche) und viele weiterhin massiv
unterfinanzierte. Vor allem aber findet in allen Hochschulen eine Ausrichtung an
die Erwartungen der Drittmittel-Geber*innen und damit eine Mainstreamisierung
statt, die der Wissenschaft ihren kritischen Stachel, und damit ihre
bedeutendste Gesellschaftliche Funktion (speziell auch in dieser Zeit
gesellschaftlicher Umbrüche) zieht.
Auf der Europa-Ebene besteht eine weitere Ebene der Differenzierung über die
sehr unterschiedlichen Finanzierungssituationen staatlicher Universitäten und
damit auch über die Zugangsmöglichkeiten. So ist eine soziale Öffnung in
Deutschland erkämpft wurden und bis heute umkämpft, in anderen Staaten bleiben
Hochschulen weiterhin Eliten vorbehalten. Die europäische Austeritätspolitik
verschlechtert die Finanzierungsituation in allen Mitgliedsstaaten weiter. In
dieser Situation wollen die Vorantreibenden des Netzwerks Europäischer
Universitäten eine Wahrnehmung eines fortschrittlichen Charakters dieses
verbreiten. De facto sind die Vorschläge für europäische Universitäten eine
weitere Verschärfung der jetzigen Situation, die die Leuchtturm-Unis der
einzelnen Mitgliedsstaaten in Konkurrenz untereinander und gegen die anderen
Universitäten führen soll. So können einzelne Europa-Universitäten in einer
systematisch unterfinanzierten und Drittmittel-abhängigen Hochschullandschaft
nicht Orte demokratischer Partizipation, emanzipatorischer Bildung und
kritischer Forschung sein.
Erst die bedarfsgerechte Grundfinanzierung aller europäischen Universitäten kann
diesen neuen Typus von Universitäten hervorbringen, die in wirklich freier
Kooperation die solidarische Forschung an gemeinsamen Problemstellungen
gestalten. Diese Möglichkeit bietet ein enormes Potential an produktiver
Wissenschaft, für das es an allen Universitäten zu streiten lohnt - nicht
zuletzt indem lokale Bündnisse gegen die deutsche und europäische Steuer- und
Austeritätspolitik gegründet werden. Weiterhin gilt es hierfür die Ungleichheit
an der Universität und weltweit durch eine internationalistische Ausrichtung
zurückzudrängen: In dem wir an unseren Universitäten die Selbstorganisierung von
Ausländer*innen unterstützen, und den Kampf gegen die gegen sie gerichteten
Repressionen als spezifischen Teil unseres allgemeinen Kampfes für eine soziale
Universität, für eine allgemeine Studierendenvergütung, für ein gebührenfreies
Studium und für ein inklusives Studium verstehen. So setzen wir uns für ein
freies Europa und eine freie Welt gegen alle rechten Reaktionen ein.
1http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/70652/europaeische-
werte
2Wehr, Andreas: Die Europäische Union, Papyrossa, Köln, 2012.
3https://www.fzs.de/2018/10/30/kritik-an-europaeischen-netzwerk-universitaeten-
internationalisierung-muss-ueberall-stattfinden/
Weitere Lektüre: Bultmann, Torsten; Sablowski, Thomas: BdWi-Studienheft 11 -
Krise der EU, BdWi-Verlag, Marburg, 2017.
A5NEU3: Numerus Clausus: die Not muss ein Ende finden (angenommen)
(Antragssteller: Bundesvorstand, beschlossen am 24.11.2018)
"Solange eine Bildungspolitik nicht die erstrebte Entlastung zeitigt, (…) sind
die Universitäten zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit zu
Zulassungsbeschränkungen gezwungen." Dieses Zitat stammt aus dem
Maßnahmenkatalog der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) vom 27. März 1968.
Die eher als Numerus Clausus (NC), zu deutsch "begrenzte Anzahl”, bekannten
Zulassungsbeschränkungen führten dazu, dass in vielen Studienfächern nur noch
eine begrenzte Anzahl an Studierenden zugelassen werden. Diese als zeitlich
begrenzte Notmaßnahme eingeführten Beschränkungen bleiben bis heute bestehen,
weil auch bis heute die Not, in Form von mittlerweile chronischer
Unterfinanzierung, der Hochschulen weiter besteht.
Unabhängig der Frage, wie ein vorübergehender Mangel an nicht ausreichend
Studienplätzen bestmöglich verwaltet werden kann, muss endlich das Ziel einer
bedarfsdeckenden Ausfinanzierung der Bildung gewährleistet werden. Daher fordert
Campusgrün, die Hochschulen endlich ausreichend zu finanzieren, sodass wirklich
alle eine reelle Chance auf einen Studienplatz ihrer Wahl haben. Seit den
letzten 20 Jahren sind Hochschulen vermehrt dazu übergegangen neben
Zulassungsbeschränkungen auch Zugangsbeschränkungen, meist in Form
universitätseigener Auswahlverfahren einzuführen. Wir positionieren uns damit
klar gegen jegliche Zulassungs- und Zugangsbeschränkungen, sowohl zu Beginn des
Studiums als auch im Übergang von Bachelor- zu Masterstudium. Solange die
Ressourcenausstattung allerdings noch begrenzt ist, sind Studienplätze nach für
alle Studienbewerber*innen nachvollziehbaren und gerechten Kriterien zu
vergeben.
Zu einzelnen diskutierten Maßnahmen nimmt Campusgrün im Folgenden Stellung:
Das bekannteste dieser Kriterien ist die Abiturdurchschnittsnote. Sie ist für
die meisten NC-Fächer ausschlaggebend. Ergänzt wird sie durch das Kriterium der
Wartezeit, welches dafür Sorge tragen soll, dass tatsächlich alle eine reelle
Chance auf einen Studienplatz haben, wenn auch häufig erst nach mehreren Jahren
Wartezeit. Der Wartezeit müsste eine stärkere Gewichtung zu gemessen werden,
damit diese tatsächlich größere Auswirkungen haben kann. Vorteilhaft an diesen
Kriterien ist, dass keine weiteren sozialen Ausschlussmechanismen zum Tragen
kommen und somit die soziale Selektion des Bildungssystem nicht noch weiter
verstärkt wird. Dies gilt allerdings nur insofern man außer Acht lässt, dass man
sich in viele Studiengänge "einklagen” kann, wodurch wiederum sozial und
ökonomisch Bessergestellte profitieren.
Im Vergleich dazu treiben Auswahlverfahren, welche häufig aus einem
Motivationsschreiben, fachspezifischen Test und einem Auswahlgespräch bestehen
die soziale Selektion weiter voran. Insbesondere im Auswahlgespräch, welches
meistens die höchste Gewichtung erhält, werden sogenannte "Soft Skills”
besonders berücksichtigt. Als positiv werden dabei Eigenschaften bewertet, die
denen der Auswählenden besonders ähnlich sind und bevorteilen somit
Bewerber*innen mit ähnlichem sozio-ökonomischen Hintergrund. Bewerber*innen aus
nicht-akademischen Elternhäusern werden benachteiligt, die soziale Struktur an
den Hochschulen reproduziert. Darüber hinaus haben Motivationsschreiben in der
Regel keine besondere Aussagekraft, sie führen zu einem enormen Arbeitsaufwand
auf beiden Seiten und zur Entstehung feststehender Floskeln, wie sie von
Arbeitszeugnissen bekannt sind. Deswegen lehnt Campusgrün Auswahlverfahren, die
ein Motivationsschreiben fordern oder ein Auswahlgespräch beinhalten, als
Alternative zur Abiturdurchschnittsnote ab.
Darüber hinaus sind zentrale Verfahren lokalen vorzuziehen, da so der Aufwand
für Bewerber*innen, die sich auf mehrere Studienplätze bundesweit bewerben,
reduziert wird.
Weitergehend fordert Campusgrün, dass soziale Faktoren, beispielsweise in Form
von Quoten für Kinder von Nicht-Akademiker*innen, bei der Auswahl ebenfalls
Einfluss finden.
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1 Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte (Art. 12 GG)
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